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Rechtslage

INHALTSVERZEICHNIS

Der Besitz von Cannabisblüten und Cannabisprodukten ist in Deutschland verboten. Festgehalten wurde das im ersten Abschnitt des Paragrafen 29 des Betäubungsmittelgesetzes. Weiterlesen
Medizinisches Cannabis darf seit März 2017 von Ärzten legal verschrieben werden. Bezüglich der erlaubten Menge gibt es von Seiten des Gesetzgebers eine Obergrenze. Diese müssen Ärzte einhalten. Weiterlesen
Unter strengen Auflagen können Sie als Cannabispatient eine Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragen. Mit dieser Genehmigung dürfen Sie Ihr eigenes medizinisches Cannabis anbauen. Weiterlesen
Wurde Ihnen ein Cannabisarzneimittel ärztlich verordnet, dürfen Sie aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Auch Maschinen dürfen Sie privat und in der Arbeit bedienen. Allerdings müssen Sie sich als Cannabispatient fähig fühlen, mit dem Auto sowie andere Kraftfahrzeuge und Maschinen sicher zu bedienen. Weiterlesen
Auch als Cannabispatient können Sie gegen das Betäubungsmittelgesetz und andere Gesetze verstoßen und infolge dessen rechtliche Konsequenzen zu spüren bekommen. Zum Beispiel dann, wenn Sie Ihr Cannabis an Dritte weitergeben, selbst wenn diese ebenfalls Cannabispatienten sind. Weiterlesen
Hausdurchsuchungen sind leider auch als legaler Cannabispatient nicht auszuschließen. Wissen Ihre Nachbarn nicht, dass Sie Cannabispatient sind und bemerken einen Cannabisgeruch? Eventuell rufen sie verunsichert bei der Polizei an. Weiterlesen
Der Besitz von Cannabis ist in Deutschland verboten. Cannabispatienten dürfen als Privatperson Cannabisprodukte besitzen, sofern diese Ihnen ärztlich verschrieben wurden. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz können teuer werden oder in einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren enden. Weiterlesen

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Im März 2017 trat ein Gesetz in Kraft, das Ärzten das Verschreiben von medizinischem Cannabis erlaubt. Trotzdem fragen sich viele legale Cannabispatienten, wie die rechtliche Lage in Deutschland bezüglich des Besitzes von Cannabis aussieht. Hier erfahren Sie, was Sie als Cannabispatient darüber wissen sollten.

Ist der Besitz von Cannabis in Deutschland erlaubt?

Der Besitz von Cannabisblüten und Cannabisprodukten ist in Deutschland verboten. Festgehalten wurde das im ersten Abschnitt des Paragrafen 29 des Betäubungsmittelgesetzes. Lediglich der Konsum steht in Deutschland nicht unter Strafe, da dieser nicht explizit im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt wurde. Das bedeutet jedoch nicht, dass Cannabis legal ist. Denn um die Blüten oder andere THC-haltige Produkte konsumieren zu können, muss man sie zunächst besitzen. Frei verkäuflich und legal sind nur Hanfprodukte, die einen THC-Wert von maximal 0,2 Prozent aufweisen. Das trifft zum Beispiel auf CBD-Blüten und andere CBD-haltige Produkte wie Cremes oder Kaugummis zu. Unter zwei Bedingungen ist der Besitz von Cannabisblüten mit einem höheren THC-Gehalt erlaubt: Wenn der Arzt Ihnen als Patient Cannabis-Arzneimittel auf Rezept verschrieben hat oder wenn Ärzte oder Forscher eine Sondergenehmigung zu Forschungszwecken oder aus anderen öffentlichen Interessen erhalten haben.

Welche Mengen an Medizinalcannabis sind erlaubt?

Medizinisches Cannabis darf seit März 2017 von Ärzten legal verschrieben werden. Bezüglich der erlaubten Menge gibt es von Seiten des Gesetzgebers eine Obergrenze. Diese müssen Ärzte einhalten.

Für den Zeitraum von 30 Tagen dürfen Mediziner ein Rezept über maximal 100 Gramm ausstellen. Benötigen Sie als Cannabispatient eine höhere Dosierung, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. In diesem Fall muss das Cannabisrezept mit einem „A“ markiert werden. Auf diese Weise sind Apotheker über die Ausnahmegenehmigung informiert und und dürfen die höhere Menge ausgeben.

Dürfen Cannabispatienten ihr eigenes medizinisches Hanf anbauen?

Unter strengen Auflagen können Sie als Cannabispatient eine Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragen. Mit dieser Genehmigung dürfen Sie Ihr eigenes medizinisches Cannabis anbauen. Allerdings besteht hierauf kein Rechtsanspruch und ein Anbau ohne Genehmigung stellt unter Umständen eine Straftat dar.

Der Antrag muss einige Nachweise enthalten. Dazu gehören folgende Dokumente und Angaben:

Wurde Ihnen die Genehmigung erteilt, müssen Sie sich strikt an die Auflagen halten. Andernfalls drohen Ihnen rechtlich Konsequenzen, die von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen können. Ihre Cannabisblüten dürfen nicht in die Hände unbefugter Personen gelangen. Achten Sie penibel darauf, dass die Cannabispflanzen und die geernteten Blüten für Dritte unzugänglich sind.

Da der Cannabinoid-Gehalt bei selbst angebautem Cannabis stark schwanken kann, raten Ärzte in der Regel vom eigenen Anbau der Pflanze ab.

Darf man als Cannabispatient nach der Einnahme von Cannabis aktiv am Straßenverkehr teilnehmen?

Wurde Ihnen ein Cannabisarzneimittel ärztlich verordnet, dürfen Sie aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Auch Maschinen dürfen Sie privat und in der Arbeit bedienen. Allerdings müssen Sie sich als Cannabispatient fähig fühlen, mit dem Auto sowie andere Kraftfahrzeuge und Maschinen sicher zu bedienen. Setzen Sie sich unkonzentriert oder trotz deutlich spürbarer Nebenwirkungen wie starken Rauschzuständen oder Kreislaufbeschwerden ans Steuer, kann das ein rechtliches Nachspiel haben. Das gilt vor allem dann, wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder einen Unfall verursachen. Ist das der Fall, kann Ihnen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Hinzu kommt ein Führerschein-Entzug, den Sie ausschließlich durch eine bestandene Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wiedererlangen können.  Diese kann teuer werden. Die Kosten müssen Sie selbst tragen und liegen bei einer „normalen“ MPU bei etwa 350 bis 750 Euro. Hinzu kommen weitere Kosten für eine Urinuntersuchung oder eine Haaranalyse. Eine Urinuntersuchung kostet in der Regel um die 100 Euro, eine Haaranalyse 200 bis 300 Euro. Bei Cannabispatienten wird eine weitergehende MPU angeordnet. Das bedeutet, dass die Fahrtauglichkeit unter Einfluss Ihres Cannabismedikaments überprüft wird. Diese Form der MPU liegt bei circa 1.800 Euro. Die Kosten entsprechen somit dem dreifachen Wert einer herkömmlichen MPU oder mehr. Gegebenenfalls benötigen Sie bei einem Strafverfahren oder einer MPU einen Anwalt. In diesem Fall kommen noch Anwaltskosten und eventuelle Gerichtskosten hinzu. Rechnen Sie als Cannabispatient trotz Fahrerlaubnis damit, dass die Führerscheinstelle Ihre Fahrtauglichkeit überprüft. Halten Sie sich an die verordnete Dosierung Ihres Arztes und fahren ausschließlich bei ausreichender Leistungsfähigkeit, dürfen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Ihren Führerschein behalten und weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen.

Welche rechtlichen Konsequenzen können Cannabispatienten bei Verstößen gegen die geltenden Gesetze drohen?

Auch als Cannabispatient können Sie gegen das Betäubungsmittelgesetz und andere Gesetze verstoßen und infolge dessen rechtliche Konsequenzen zu spüren bekommen. Zum Beispiel dann, wenn Sie Ihr Cannabis an Dritte weitergeben, selbst wenn diese ebenfalls Cannabispatienten sind. Ihnen könnte ein Verfahren wegen Handels mit Betäubungsmitteln drohen. Das kann zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren führen.

Ob eine Strafe droht und wie hoch diese im Falle einer Verurteilung ausfällt, entscheidet der Richter. Verschiedene Faktoren können das Strafmaß auch für legale Cannabispatienten negativ beeinflussen. Zum Beispiel frühere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das kann unter anderem bei ungenehmigtem Eigenanbau oder bei unzureichendem Sichern der genehmigten Cannabispflanzen vor Dieben der Fall sein. Informieren Sie sich gut über die für Cannabispatienten geltenden Gesetze oder lassen Sie sich von einem Anwalt zum Thema beraten. Denn es heißt nicht ohne Grund: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Wie verhält man sich im Fall einer Hausdurchsuchung?

Hausdurchsuchungen sind leider auch als legaler Cannabispatient nicht auszuschließen. Wissen Ihre Nachbarn nicht, dass Sie Cannabispatient sind und bemerken einen Cannabisgeruch? Eventuell rufen sie verunsichert bei der Polizei an. Bestätigt die Polizei den Verdacht des Cannabisgeruchs, kann sie einen richterlichen Durchsuchungsbefehl anfordern. Daraufhin kann es passieren, dass die Polizei bei Ihnen klingelt und Zutritt zu Ihrer Wohnung fordert.

Als Cannabispatient drohen Ihnen keine rechtlichen Konsequenzen, solange Sie sich an die vorgegebene Höchstmenge an Cannabis halten. Verhalten Sie sich daher ruhig und kooperativ. Das erspart ihnen Stress und die Hausdurchsuchung kann schneller abgeschlossen werden.

Für den Fall, dass Sie eine größere Menge an medizinischen Cannabisblüten besitzen als erlaubt: Beantworten Sie keine Fragen. Jede Antwort von Ihnen kann und wird gegen Sie verwendet werden, sofern es zu einer Anzeige kommt. Zeigen Sie ausschließlich Ihre Nachweise über Ihre Cannabis-Therapie vor. Zum Beispiel Ihren Patientenausweis oder ein Rezept von Ihrem Arzt. Überlassen Sie die Kommunikation mit der Polizei ansonsten einem Juristen, damit Sie sich nicht selbst belasten.

Was sollten Sie bezüglich der rechtlichen Lage als Cannabiskonsument beachten?

Der Besitz von Cannabis ist in Deutschland verboten. Cannabispatienten dürfen als Privatperson Cannabisprodukte besitzen, sofern diese Ihnen ärztlich verschrieben wurden. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz können teuer werden oder in einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren enden. Es ist wichtig, die Gesetze zu kennen und sich an diese zu halten. Zwar gelten für Cannabispatienten andere Gesetze, doch sie müssen sich an die für sie geltenden Vorschriften halten. Sie dürfen beispielsweise nicht uneingeschränkt viele Cannabisblüten besitzen oder diese an Dritte weitergeben. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie unter dem Einfluss des Cannabiswirkstoffs THC am Straßenverkehr teilnehmen. Das gilt auch, wenn Sie Cannabispatient sind und legal mit dem Auto fahren dürfen. Verstöße gegen die Gesetze können viel Geld kosten und andere strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Fahren Sie als Cannabispatient nur, wenn Sie sich dazu in der Lage fühlen und Ihre Leistungsfähigkeit und Konzentration es zulassen. Ist Ihnen Ihre Cannabis-Therapie nicht unangenehm und Sie haben einen guten Draht zu Ihren Nachbarn? Dann informieren Sie diese über Ihre Therapie, um Irritationen und Besuche der Polizei oder Hausdurchsuchungen zu vermeiden. Natürlich haben Sie als Cannabispatient nichts zu befürchten, solange Sie sich an die geltenden Gesetze halten. Trotzdem ist eine Hausdurchsuchung unangenehm und mit viel Stress verbunden. Eine offene Kommunikation mit den Hausbewohnern kann diesem Stress vorbeugen. Auch als Cannabispatient gilt: Es kann sich lohnen, einen erfahrenen Anwalt in der Hinterhand zu haben. Sollte es zu einer Hausdurchsuchung oder zu einer für Sie als Cannabispatient harmlosen Überprüfung Ihrer Fahrtüchtigkeit oder zu einer Verkehrskontrolle kommen, haben Sie einen Rechtsbeistand an Ihrer Seite. Kommunizieren Sie am besten nur über Ihren Anwalt mit Behörden, der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Auf diese Weise verhindern Sie rechtliche Eigentore, zum Beispiel durch das Beantworten unrechtmäßiger Fragen von Behörden. Ein Anwalt kann eine Strafe verhindern oder das Strafmaß reduzieren. Er kann Sie als Cannabispatient außerdem bei eigenen Fragen rechtlich beraten. Das kann dem versehentlichen Verstoßen gegen Gesetze aufgrund von Unwissenheit vorbeugen. Um Anwaltskosten zu sparen, können Sie unter Umständen eine Rechtsschutzversicherung abschließen oder bei geringem Einkommen Gerichtskostenbeihilfe beim zuständigen Gericht beantragen.
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